RUNDGANG & BESUCHSBEDINGUNGEN


  • Der Rundgang im Inneren umfasst den Besuch der 5 Kugeln zu denen auch das Panorama gehört. 
  • Das Zugangsticket zum Atomium umfasst auch den Eintritt in das Brussels Design Museum, dass sich etwa 150 m vom Atomium entfernt befindet [etwa 5 Min. zu Fuß].
  • Der Ticketkauf kann am Eingang des Gebäudes oder online erfolgen.
  • Eine Boutique mit Souvenirs in den Farben des Atomiums, Brüssels und der belgischen Seele erwartet Sie.


VOR IHREM BESUCH

Öffnungstage und Öffnungszeiten

  • Von Montag bis einschließlich Sonntag : von 10 bis 18 Uhr (die Kasse schließt um 17.30 Uhr)
  • 24 und 31 Dezember : Van 10 bis 16 Uhr
  • 25 Dezember und 1 Januar : Von 12 Uhr bis 18 Uhr
  • Geschlossen vom 22 bis 26 Januar: Jährliche Wartung der Aufzüge


Tickets

  • Eintrittskarten werden online gekauft, obwohl auch die Möglichkeit besteht, Karten vor Ort zu kaufen.
  • Wenn Sie Ihr Ticket online kaufen, werden Sie gebeten, ein Datum für Ihren Besuch zu wählen.
  • Das gekaufte Ticket ist zwischen 10 Uhr und 17.30 Uhr des gewählten Datums gültig.
  • Während der Ferienzeiten kann die Wartezeit in den Warteschlangen aufgrund der höheren Besucherzahlen länger sein.
  • Die Fahrkarten für die B-Ausflüge [Zug + Atomium-Besichtigung / Design Museum Brüssel / Mini-Europe] sind vorübergehend ausgesetzt. Erhältlich bei der SNCB


* Das Atomium ist ein denkmalgeschütztes Gebäude aus dem Jahr 1958, das in vielerlei Hinsicht außergewöhnlich ist. Aufgrund der architektonischen Komplexität des Gebäudes und des großen Besucherandrangs an Wochenenden und in den Schulferien kann kein vorrangiger Zugang gewährt werden, weder für den Eingang noch für den Aufzug (vom ersten Stock zum Panorama und umgekehrt). Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Geduld an stark frequentierten Tagen. Ausnahmen: Personen mit eingeschränkter Mobilität und eine Begleitperson sowie Restaurantgäste mit einer bestätigten Reservierung für das Mittagessen im Restaurant. Sie werden von einem Mitglied des Restaurantpersonals zum Aufzug begleitet, um in die obere Sphäre zu gelangen, haben aber keinen Vorrang beim Panorama, um nach dem Essen wieder in den ersten Stock zurückzukehren. 


BEI IHRER ANKUNFT


Zugang

Das Atomium-Gelände besteht aus zwei separaten Gebäuden:

  1. der Pavillon [Betongebäude am Fuße des Atomiums].

  2. das Atomium selbst


Jedes Gebäude hat einen eigenen Eingang, was bedeutet, dass es zwei getrennte Warteschlagen gibt: eine erste Warteschlange zum Pavillon und eine zweite Warteschlange zum Atomium.

  • Wenn Sie bereits ein E-Ticket haben, dürfen Sie sich unmittelbar in der Warteschlange zum Atomium einreihen.
  • Wenn Sie kein E-Ticket haben stellen sich Sie bitte in der Warteschlange am Pavillon an, um ein Ticket zu kaufen. Danach dürfen Sie sich bei der Warteschlange zum Atomium anstellen.


Im Pavillon [Kasse, Toilette, Schließfach, Kinderwagenplatz]

  • Am Eingang des Pavillons verwaltet ein Mitarbeiter den Besucherfluss [zur Kasse und zu den Toiletten].


Toiletten
  • Der Kartenverkaufspavillon bietet Zugang zur [Damen-, Herren-, PRM-] Toilette [€ 0,50] zu ermöglichen und einen Platz für Kinderwagen [obligatorisch] zu bieten.
  • Am Eingang des Pavillons lenkt einer unserer Mitarbeiter den Besucherstrom in gute Bahnen [Ein- und Ausgang zu den Toiletten].
  • Wir garantieren die Reinigung der Toiletten nach jeder Nutzung.


Schließfächer
  • Schließfächer sind für 1 € (Rückgabe) erhältlich.


IM ATOMIUM: BESUCHSBEDINGUNGEN


In jedem Bereich, der besichtigt werden kann, ist unser Empfangspersonal anwesend und steht Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen oder zur Orientierung zur Verfügung.


Rundgang des Besuchs

Das Zugangsticket zum Atomium gibt Recht auf einen zweigegliederten Zugang:


1/ Das Panorama (*) 
  • Beginn zu ebener Erde, erreichbar mit dem Fahrstuhl [Ebene 7]
  • Rückkehr vom Panorama [Ebene 7] mit dem Aufzug zum Erdgeschoss [Ebene 0], um den Rundgang fortzusetzen oder das Gebäude zu verlassen.


2/ Die Ausstellungen


(*) außer in Notfällen wird dieser Rundgang nur mit dem Fahrstuhl gemacht.

(**) Dieser Rundgang enthält neben Rolltreppen auch 80 aufsteigende und 167 absteigende Treppenstufen, auf verschiedene Abschnitte verteilt. Personen mit Epilepsie könnten in den Röhren unwohl werden.


Es bleibt verboten:

  • zu rauchen;
  • Picknick mitzubringen und Vorort zu verzehren;
  • das Gebäude mit Tieren zu betreten [mit Ausnahme von Blindenhunden];
  • barfuß laufen;
  • in einer Kleidung zu erscheinen die öffentliches Ärgernis erregen könnte;
  • zu demonstrieren und Banderolen auszurollen.



AUSGANG UND ENDE DES RUNDGANGS

  • Der Ausgang erfolgt über die Eingangsschleuse. Sie werden von unserem Empfangspersonal geführt, damit Sie dort niemanden kreuzen.





ATOMIUM Broschüre


REGELN

Das Atomium ist ein Ort der Kultur, der Bildung und der Geschichte. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich angemessen zu verhalten. In diesem Sinne bemühen sich die Mitarbeiter des Atomiums darum, Ihren Besuch so angenehm wie möglich zu gestalten. Mit einem disziplinierten Verhalten stellen wir nicht nur den Respekt für das Atomium in den Vordergrund, sondern auch den Respekt vor anderen Besuchern.


1. ZUGANG ZUM ATOMIUM

Artikel 1

Das Atomium ist an allen Tagen des Jahres von 10.00 bis 18.00 Uhr (an Wochenenden, Feiertagen und während der Sommerzeit bis 18.30 Uhr) geöffnet. Der Kartenverkauf stoppt 30 Minuten vor Schließung des Gebäudes. Diese Zeiten können ohne Vorankündigung seitens der Direktion geändert werden, insbesondere bei außerplanmäßigen Ereignissen, ungünstigen Wetterbedingungen, starkem Besucherandrang oder in Fällen höherer Gewalt.


Artikel 2

Für Eintritt und Aufenthalt im Gebäude während der Öffnungszeiten ist eine gültige Eintrittskarte (E-Ticket oder M-Ticket) erforderlich.


Artikel 3

Jedes Zugangsticket gibt Recht auf einen Eintritt und muss bis zum Ende des Besuches bewahrt werden.

Jedes Verlassen des Gebäudes beendet den Besuch.


Artikel 4

Richtung des Rundgangs:

  • Das Panorama ist über den Aufzug erreichbar
  • Die Ausstellungen sind über Rolltreppen und Treppen zugänglich [+/- 80 Stufen aufsteigend und +/- 180 absteigend in mehreren Etappen).


Artikel 5

Wenn die Leitung des Atomiums aus einem Grund höherer Gewalt gezwungen ist, den Zugang zum Gebäude oder zu einem Teil des Gebäudes für einen Zeitraum von mehr als 4 aufeinanderfolgenden Stunden zu beschränken, kann nur der Betrag, der dieser Zugangsbeschränkung entspricht, zurückerstattet werden. Wenn die Zugangsbeschränkung aufgrund einer Entscheidung der öffentlichen Behörden erfolgte, werden Anträge auf Rückerstattung nicht berücksichtigt.



2. TICKETAUSGABE UND GÜLTIGKEIT

Artikel 6

Tickets, die an der Atomium-Kasse verkauft werden, sind für den sofortigen Eintritt bestimmt. Ausgabedatum und Uhrzeit sind auf dem Ticket vermerkt und dienen als Referenz für die Zugangserlaubnis zum Gebäude.


Artikel 7

Der Preis ist in Euro und einschließlich aller Steuern festgelegt. Es kann ausschließlich in dieser Währung bezahlt werden.


Artikel 8

Es gilt der am Kaufdatum der Eintrittskarte geltende Tarif, der an den Kassen des Atomiums ausgehängt ist. Um in den Genuss bestimmter Vergünstigungen oder ermäßigter Preise zu kommen, werden Sie möglicherweise aufgefordert, eine Quittung an der Ticketausgabe vorzulegen.


Artikel 9

Die Zahlung für ein oder mehrere Tickets kann bar oder mit der Bankkarte erfolgen. Zum Zeitpunkt der Zahlung wird ein Zahlungsbeleg an der Kasse ausgestellt.


Artikel 10

Das Ticket ist ausschließlich für den auf ihm angegebenen Zeitraum und die angegebene Zeit gültig. Es kann nicht zurückgenommen, weiterverkauft, erstattet oder umgetauscht werden. In diesem Zusammenhang behält sich das Atomium das Recht vor, Inhabern von illegal erworbenen Eintrittskarten den Zutritt zum Gebäude unter ersatzloser Beschlagnahmung der auf diese Weise erworbenen Tickets zu verweigern.


Artikel 11

Verloren gegangene oder gestohlene Tickets werden nicht erstattet.


Artikel 12

Das Atomium kann im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, das den reibungslosen Ablauf der Besichtigung des Gebäudes stört und gegebenenfalls zu seiner vollständigen oder teilweisen Schließung für die Öffentlichkeit führt, wie z.B. ungünstige Wetterbedingungen (Frost, Wind, Schnee usw.) oder eine Entscheidung der öffentlichen Behörden, nicht haftbar gemacht werden.



3. BESTIMMUNGEN FÜR GRUPPEN (ab 20 Personen)

Artikel 13

Um Vorrang an der Ticketausgabe des Atomiums zu bekommen, ist eine vorherige Reservierung mindestens 3 Wochen vor dem Besuch erforderlich, wobei das Datum des Besuchs, die Ankunftszeit, die Anzahl der Erwachsenen, Studenten (Alter), Senioren oder Kinder (Alter) und der Name, unter dem die Gruppe begrüßt werden möchte, sowie der Name und die Mobiltelefonnummer einer Kontaktperson für die Gruppe anzugeben sind.

Sie erhalten innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Bestätigung per E-Mail.


Rukiye Yildiz

Gruppen & Schulen – geführte Rundgänge (Informationen & Reservationen)
rukiyeyildizatomiumbe / +32 (0)2 475 47 67


Artikel 14

Buchung, Bezahlung und Abholung der Tickets sowie der Zugang zum Atomium werden in den für die Online-Buchung spezifischen Verkaufsbedingungen beschrieben.


Artikel 15

Aufgrund der großen Besucheranzahl an Wochenenden und während der Hochsaison oder zu bestimmten Tageszeiten, wird nicht die gesamte Gruppe den Aufzug auf einmal benutzen können (maximal 18 Personen). Es gibt keine reservierte Warteschlange für Gruppen auf dem Weg nach unten.


Artikel 16

Wenn Sie eine Reservierung für das Restaurant haben, das sich in der obersten Kugel befindet, erfolgt der Zugang zum Aufzug über die für das Restaurant reservierte Warteschlange. Es gilt keinerlei Vorrangsregelung für Restaurantgäste im Aufzug auf dem Weg nach unten.



4. ZUGANGSEINSCHRÄNKUNGEN UND BESUCHERVERHALTEN

Artikel 17

Zugang und Aufenthalt in allen der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen des Atomiums unterliegen ebenfalls den Anforderungen der Artikel 18 bis 23 hierunter. Das Personal des Atomiums ist befugt, Besuchern, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, den Zugang zu verbieten oder sie ohne Entschädigung aufzufordern, das Gebäude zu verlassen.


Artikel 18

Es ist verboten, Gegenstände in das Atomium mitzubringen, die durch ihren Zweck oder ihre Eigenschaften eine Gefahr für Personen, Anlagen oder das Gebäude selbst darstellen, insbesondere:

  • Waffen und Munitionen;
  • Explosive, brennbare oder flüchtige Substanzen;
  • Stichwaffen, die andere Besucher oder Mitarbeiter gefährden könnten;
  • Werkzeuge (wie Cutter, Schraubenzieher, Zangen, …);
  • jegliches übertrieben schwere, behindernde oder Ekel erregende Objekt;
  • übertrieben große Pakete oder Gepäckstücke (Besuchern stehen Schließfächer an der Ticketausgabe zur Verfügung);
  • jegliche Form von Klettermaterial, Springmaterial (insbesondere Bungee- oder Fallschirmspringen) sowie auch jegliche Form von Propagandamaterial gleich welcher Art;
  • Kinderwagen (hinter der Ticketausgabe ist hierfür Platz vorgesehen);
  • Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden;
  • Flaschen, Gläser aus Glas, Dosen, Getränke oder Nahrung.

Alle im Gebäude nicht zugelassenen und in einem der Abfalleimer deponierten Objekte werden als verloren betrachtet.


Artikel 19

Besucher werden gebeten, sowohl den Mitarbeitern des Atomiums als anderen Besuchern eine korrekte Haltung entgegenzubringen. Es ist daher untersagt:

  • barfuß zu laufen;
  • sich zu kleiden auf eine Weise, die öffentliches Ärgernis erregen könnte;
  • Protestaktionen durchzuführen und Protestbänder auszurollen.


Artikel 20

Es ist untersagt:

  • am Atomium zu klettern an gleich welcher Stelle und unter Zuhilfenahme gleich welchen Hilfsmittels;
  • im, auf oder vom Atomium aus zu springen an gleich welcher Stelle und unter Zuhilfenahme gleich welchen Hilfsmittels;
  • gleich welche Art Objekt im Monument oder von ihm aus zu werfen oder zu starten.

Alle Aktionen am Boden, wie auch im, am und auf dem Monument, die Personen, Güter oder den Besuchsverlauf gefährden könnten, sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung untersagt. Das gilt insbesondere für:

  • die Nichtachtung der Barrieren zur Leitung des Besucherstromes;
  • das Eindringen in nicht für die Öffentlichkeit zugängliche Bereiche, wie Personalräume, technische Räume, abgeschlossene Treppen sowie alle Bereiche, die mit der Meldung „Durchgang verboten“ (Passage interdit) gekennzeichnet sind;
  • das Ausrollen von gleich welcher Art von Banderolen;
  • Demonstrationen;
  • das Abbrennen bengalischer Fackeln oder gleichartigen Feuerwerks;
  • die Organisation von Picknicks;
  • das Anbringen von Beschriftungen oder Graffitis gleich welcher Art;
  • Wettrennen, Rutschpartien, Schubs- oder Kletterspiele;
  • die Benutzung von Rollern oder Rollschuhen, Skates usw.;
  • die Störung des Besucherstroms und die Blockierung von Durch- und Ausgängen (z. B. auf den Treppen sitzen);
  • Rauchen, Essen oder Trinken außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche;
  • Papier und anderen Abfall auf den Boden werfen oder Kaugummi kleben;
  • auf den Boden oder über den Treppen, Rolltreppen und/oder über die Geländer spucken;
  • persönliche Gegenstände unbeaufsichtigt liegen lassen, sei es auch nur kurz;
  • Kinder unbeaufsichtigt lassen;
  • Kinder auf den Schultern tragen;
  • die unbegründete Manipulation von Brandalarmkästen oder anderer Sicherheitsvorkehrungen, wie Feuerlöscher usw.;
  • die Abnahme von Umfragen;
  • jegliche Art des Handels, der Werbung, Propaganda oder der Kunden- bzw. Mitgliederwerbung.


Artikel 21

Aus bautechnischen Gründen ist das gesamte Atomium für Rollstuhlfahrer und Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht zugänglich. Da der Aufzug Schwindel und Wahrnehmungsprobleme verursachen kann, wird empfindlichen Personen davon abgeraten, ihn zu benutzen.

Einige Wechselausstellungen (Klang und Licht z. B.) können epileptische Anfälle auslösen. Menschen, die für diese Störung anfällig sind, wird dringend empfohlen, die Daten dieser Installationen auf der Website www.atomium.be zu überprüfen.


Artikel 22

Hilfsbedürftige Personen und Kinder unter 16 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.


Artikel 23

Das Atomium kann Personen den Zugang verweigern, deren Haltung, Verhalten oder Kleidung als ungeeignet erachtet wird, die eine Störung innerhalb des Gebäudes verursachen oder den Besuchsbetrieb stören könnten.



5. SCHUTZ UND SICHERHEIT VON PERSONEN UND GEGENSTÄNDEN

Artikel 24

Mit dem Erwerb eines Zugangstickets erklärt der Besucher sich damit einverstanden, die Sicherheitsbestimmungen des Atomiums zu befolgen und sich jeglicher Vorsorge- bzw. Sicherheitskontrolle, die Mitarbeiter des Gebäudes durchführen könnten, zu unterwerfen.


Artikel 25

Besucher sehen von jeglicher Handlung ab, die die Sicherheit von Personen und Gegenständen gefährden könnte.


Artikel 26

Sicherheitskontrollen werden am Eingang des Gebäudes durchgeführt. Aus Schutz- bzw. Sicherheitsgründen werden Besucher gebeten, ihre Taschen oder Gepäckstücke zu öffnen und deren Inhalt vorzuzeigen oder bekannt zu machen. Eine solche Kontrolle kann an gleich welchem Ort innerhalb des Atomiums auf Frage der Mitarbeiter oder von Mitgliedern des Sicherheitsdienstes stattfinden.


Artikel 27

Die Verweigerung der Einhaltung der bei Sicherheitskontrollen auferlegten Bestimmungen, Störungen und Belästigungen anderer Besucher oder Angriffe auf die Unversehrtheit des Gebäudes und seiner Anlagen haben ein Zugangsverbot oder die sofortige und entschädigungslose Entfernung aus dem Atomium zur Folge.


Artikel 28

Hinterlassene Gegenstände, die möglicherweise eine Gefahr für die Sicherheit des Gebäudes darstellen, können unverzüglich und ohne Vorankündigung zerstört werden.


Artikel 29

Alle Kugeln des Atomiums werden videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden 3 Wochen lang gespeichert. Interessenten kann unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen der Zugang zu den sie betreffenden Aufnahmen gewährt werden.


Artikel 30

Besucher werden gebeten, jeden Unfall, Unwohlsein einer Person sowie jede andere Auffälligkeit oder unbeaufsichtigt gelassene Gegenstände oder Taschen bei Mitarbeitern des Atomiums zu melden.

Bei Interventionen eines unter den Besuchern befindlichen Arztes, Krankenpflegers oder Erste-Hilfe-Mitarbeiters, sind diese gehalten, ihren Berufsausweis beim Empfangsmitarbeiter vorzuzeigen und bis zur Evakuierung bei der kranken oder verletzten Person zu bleiben. Der Helfer wird gebeten, seinen Namen und Adresse bei den anwesenden Mitarbeitern des Atomiums zu hinterlassen.


Artikel 31

Bei beginnendem Brand, ist absolute Ruhe zu bewahren. Es wird gebeten, den Vorfall unverzüglich zu melden:

  • bei einem Empfangsmitarbeiter oder allgemein bei einem anwesenden Mitarbeiter des Atomiums;
  • unter Nutzung der Alarmdispositive, die sich in den verschiedenen Bereichen befinden und die mit der Brandalarmzentrale verbunden sind.

Ist eine teilweise oder generelle Evakuierung des Gebäudes nötig, wird dazu unter der Leitung der Mitarbeiter des Atomiums und konform der Anweisungen, die diese empfangen haben, übergegangen.


Artikel 32

Gemäß Artikel 422bis des belgischen Strafgesetzbuches (Unterlassung der Hilfeleistung für eine Person in Gefahr) ist jeder Besucher verpflichtet, den Mitarbeitern erforderlichenfalls zu helfen.


Artikel 33

Bei übermäßigem Besucherandrang, Störungen, Streiks und allen Situationen, die die Sicherheit von Personen und Gegenständen gefährden können, kann das Gebäude jederzeit vollkommen oder teilweise geschlossen bzw. die Öffnungszeiten geändert werden.


Artikel 34

Die Atomium-Gesellschaft haftet nicht im Falle von:

  • Diebstahl (Taschendiebstahl), Verlust oder Beschädigung gleich welcher Art während des Besuchs;
  • Panne oder Außerdienststellung der Rolltreppen, Fahrstühle oder der technischen Anlagen
  • Zugangseinschränkungen zu bestimmten Bereichen oder teilweiser Schließung des Gebäudes auf Beschluss der Leitung des Atomiums oder auf Beschluss jeglicher anderer Verwaltungs- oder öffentlichen Autorität aus Sicherheitsgründen, zu Wartungszwecken, auf Grund des starken Besucherandrangs oder ungünstiger Wetterverhältnisse.


Artikel 35

Kinder, die ihre Eltern verloren haben, werden einem Empfangsmitarbeiter anvertraut, der sie ins Erdgeschoss des Atomiums bringt. Die Eltern werden mit einem Umruf über die Sprechanlage in mehreren Sprachen (F/NL/EN) über den Verbleib ihres Kindes informiert.



6. BILD- UND TONAUFNAHMEN, UMFRAGEN ZUR PROFESSIONELLEN NUTZUNG

Artikel 36

Jegliche professionelle audiovisuelle Aufzeichnung, bei der Mitarbeiter oder Besucher aufgenommen werden, bedürfen neben der formellen Zustimmung des Atomiums auch des Einverständnisses der aufgenommenen Personen. Das Atomium weist jegliche Verantwortlichkeit gegenüber Dritten im Falle einer Rechtsverletzung zurück.


Artikel 37

Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Artikels gelten für professionelles Fotografieren, Filmaufnahmen und die Aufzeichnung von Rundfunk- und Fernsehsendungen besondere Regeln. Sie bedürfen eines vorherigen schriftlichen Antrags auf Genehmigung beim Atomium. Diese schriftliche Genehmigung ist bei jeder Kontrolle im Gebäude vorzulegen.


Artikel 38

Jegliche Untersuchung und Meinungsumfrage bei Besuchern bedarf einer vorhergehenden schriftlichen Genehmigung der Leitung des Atomiums.



7. FUNDSACHEN

Artikel 39

Besucher werden gebeten, sich zu vergewissern, dass sie keine persönlichen Gegenstände vor Ort vergessen haben. Verlustangaben werden:

  • bei einem Mitarbeiter am Eingang des Atomiums gemeldet;
  • per E-Mail geschickt an: infoatomiumbe

Im Atomium gefundene persönliche Gegenstände werden ein Jahr lang aufbewahrt. Während dieser Zeit können sie abgeholt oder auf eigene Kosten an die Adresse des Besitzers gesandt werden. Nach einem Jahr werden nicht abgeholte Gegenstände an verschiedene Hilfsorganisationen in Belgien weitergereicht.

Das Atomium weist jedwede Verantwortlichkeit in Bezug auf im Gebäude verlorene Gegenstände zurück. Verderbliche Waren, wertlose oder in schlechtem Zustand befindliche Gegenstände (nass, schmutzig oder übelriechend) werden an demselben Abend bei der Schließung des Atomiums vernichtet.



8. REKLAMATIONEN UND RECHTSSTREITIGKEITEN

Artikel 40

Jede Beschwerde bezüglich der Besuchsbedingungen muss an Ort und Stelle bei der Leitung des Atomiums vorgebracht werden, damit eine Lösung in Betracht gezogen werden kann. Geschieht dies nicht, wird der Verlauf des Besuchs ausdrücklich und automatisch als zufriedenstellend angesehen.


Artikel 41

Alle Uneinigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat, unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen zur öffentlichen Ordnung oder zwingender Vorschriften.